Lärm in Aligse
Die Aligser sind schon jetzt massivem Verkehrslärm ausgesetzt durch die Bahnstrecke, die Autobahn 2, die Bundesstraße 443 und den Flughafen Hannover. Lärm – Zulässige Grenzwerte im Industriegebiet höher.
Die Änderung des in Aligse bestehenden Gewerbegebietes in ein Industriegebiet wirde die Lärmbelastung für die Anwohner erheblich erhöhen. Die Grenzwerte der Lärm-Immission für unsere Wohngebiete bleiben erhalten, jedoch geht derzeit von dem vorhandenen Gewerbegebiet – insbesondere nachts – keine Lärmbelastung aus. Dies wird sich mit einem Industriegebiet grundlegend ändern, da in einem solchen höhere Grenzwerte zulässig sind:
- In dem bestehenden Gewerbegebiet wird nachts (22:00 – 06:00 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen nicht gearbeitet und damit auch kein Lärm verursacht.
- In dem bestehenden Gewerbegebiet liegen die maximal zulässigen Lärm-Emissionen tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr)
bei 65 dB(A) und nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) bei 50 dB(A). - In dem geplanten Industriegebiet darf und wird 24 Stunden am Tag, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen, gearbeitet werden.
- In dem geplanten Industriegebiet sind Werte von 70 dB(A) rund um die Uhr zulässig.
Eine Erhöhung alleine um 10 dB(A) bedeutet eine Verdopplung der Lautstärke!
Daher sollte die zusätzliche Lärmimmission, insbesondere in der Nachtzeit und an den Sonn- und Feiertagen, zur Ablehnung des Bauvorhabens durch den Lehrter Rat führen. Denn: Lärm macht erwiesenermaßen krank.