Lebensraum für Vögel erhalten!
2016 wurden durch die „Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie“ (Aland) 33 (!) Vogelarten im Plangebiet nachgewiesen. Viele davon sind in ihrem Bestand bedroht und stehen deshalb auf sogenannten „Roten Listen“.
Hier eine Auswahl der nachgewiesenen Rote-Liste-Arten, darunter mit dem Schwarzspecht eine, die darüber hinaus auf der europäischen Roten Liste steht (vgl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bebauungsplan Nr. 02/17, S. 2-8):
Schwarzspecht (Rote Liste Deutschland V, Anhang 1-Art der EU-VRL)
Nachtigall (Rote Liste Niedersachsen V)
Goldammer (Rote Liste Niedersachsen V)
Feldlerche (Rote Liste Niedersachsen u. Deutschland 3)
Die Feldlerche ist landesweit stark gefährdet. Laut Bericht der Experten wird diese Art „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ die benachbarten Ackerflächen nicht mehr für eine Brut aufsuchen, wenn ein Logistiklager gebaut wird.
Turmfalke (Rote Liste Niedersachsen V)
Der Turmfalke ist regelmäßiger Nahrungsgast im Bereich der Ackerflächen.
Rebhuhn (Rote Liste Niedersachsen u. Deutschland 3)
Das Rebhuhn ist landesweit stark gefährdet.
Fazit der Experten: Baumreihe als Nahrungs- und Bruthabitat von großer Bedeutung in einer zunehmend strukturarmen und intensiv genutzten Kulturlandschaft
„Die Vorkommen mehrerer Brutvogelarten der Vorwarnliste (Rote Liste V) in den randlichen und gliedernden Gehölzbeständen unterstreichen (..) deren Bedeutung für die Vogelwelt in einer immer strukturärmeren und intensiver genutzten Kulturlandschaft. Außerdem stellen die Gehölzreihen mit ihren vorgelagerten Säumen wichtige, Deckung bietende Nahrungs- und Bruthabitate für das landesweit stark gefährdete und offenbar im erweiterten Untersuchungsraum noch vorkommende Rebhuhn dar.“ (Faunistische Untersuchung 2016, S.20)
Lebensraum für Fledermäuse erhalten!

Flora und Fauna, Lebensraum für Fledermäuse erhalten!
Die „Arbeitsgemeinschaft Landschaftsökologie“ (Aland) hat mittels Detektoreinsatz 2016 „mindestens sieben Fledermausarten“ im Plangebiet nachgewiesen: Bartfledermaus,
Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus und Breitflügelfledermaus. (Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, S.19)
Alle festgestellten Arten sind in ihren Beständen „stark gefährdet“, bis auf die Zwergfledermaus, deren Bestand „gefährdet“ ist. „Die zentral gelegene eichendominierte Baumreihe hat dabei die größte Bedeutung für die Fledermäuse im allgemeinen und für die Zwergfledermaus und die Bartfledermäuse im speziellen.“ (S. 14) Die Gehölzstrukturen werden zur Jagd genutzt, außerdem stellen sie eine Leitstruktur zwischen den Lebensräumen dar. Vor allem im Totholz finden die Fledermäuse Quartiere.
Naturschutzbehörde: „Verlust der Baum-Strauch-Reihe kann nicht ausgeglichen werden“

Hohler Stamm mit Einflugöffnungen und Schwarzspecht-Fraßlöchern
Durch die geplante Abholzung ginge dieser Lebensraum verloren und könnte allenfalls unvollkommen durch geplante Neupflanzungen ersetzt werden:
„Allerdings gelingt der funktionale Ausgleich für die alte Baumreihe aufgrund der erforderlichen Entwicklungsdauer und der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten der festsetzbaren Maßnahmen nach Auffassung der Naturschutzbehörde nicht zeitnah und nicht vollständig.“ (Bebauungsplan, Begründung, geänderter Entwurf, Stand 20.02.19, Umweltbericht, S. 88)
Dem ist nichts hinzuzufügen:
Denn Bäume wachsen langsam. Es braucht 30 Jahre, bis sie ihre Wohlfahrtswirkung entfalten und mindestens weitere 30 Jahre, bis sie als Totholz Fledermäusen ein Quartier bieten können und Lebensraum für wirbellose Tiere sind, die dann wiederum Vögeln – wie dem Schwarzspecht – als Nahrung dienen.
Und durch die geplante Anpflanzung von Bäumen in den Mulden zur Niederschlagsversickerung können diese Bäume gar nicht die Größe der zur Abholzung vorgesehenen Stieleichen erreichen.
Wir setzen uns für den Erhalt dieses Ökosystems ein!