Neuigkeiten zum Bebauungsplan. Nachdem im Bebauungsplanverfahren zum Bauvorhaben über ein halbes Jahr Funkstille herrschte, überschlagen sich nun die Ereignisse. Am letzten Dienstag (08.02.) beobachteten aufmerksame Mitglieder unseres Vereins, dass auf dem Plangebiet Arbeiter zu Gange waren. Darauf angesprochen, was sie dort tun, konnte in Erfahrung gebracht werden, dass Sondierungsarbeiten zu Baumfäll- und Kampfmittelbeseitigungsarbeiten durchgeführt werden.
Baumfällarbeiten ohne Baugenehmigung
Die Arbeiter teilten auf freundliche Nachfrage auch mit, dass die Baumfällarbeiten noch diese Woche (ab dem 14.02.) beginnen sollen. Am Montag, den 14.02., mussten wir dann feststellen, dass zwei große Eichen im südöstlichen Bereich bereits gefällt wurden – und das, obwohl eine Baugenehmigung noch nicht vorliegt. Stadtbaurat Bollwein erklärte auf Nachfrage, dass Aldi mit der Rodung der Bäume erst beginnen darf, wenn eine Baugenehmigung erteilt ist.
Bauverwaltung arbeitet Hand in Hand mit Aldi
Stadtbaurat Bollwein bestätigte auf Nachfrage, dass die Baugenehmigung fertig vorliege und erteilt werde, sobald der Bauplan im Amtsblatt veröffentlicht worden sei. Im Anzeiger für Lehrte (HAZ) vom 14.02. wird Stadtsprecher Nolting mit der Aussage zitiert, dass die Arbeiten zur Veröffentlichung des Bauplans in den letzten Zügen lägen. Dies legt die Vermutung nah, dass die Verwaltung der Stadt Lehrte und der Vorhabenträger Aldi hier Hand in Hand gearbeitet haben.
Rechtsschutz wird ausgehebelt
Vermutlich ist die Veröffentlichung so lange zurück gehalten worden, bis die Stadt sie so weit geprüft hat, dass direkt nach Veröffentlichung die Baugenehmigung erteilt werden kann. Man muss hier also eine strategische Partnerschaft zwischen Vorhabenträger und Prüfungsbehörde vermuten, die eingegangen wurde, um die „Reaktionszeit“ möglichst kurz zu halten. Nach diesem Szenario wird die Möglichkeit, einstweiligen Rechtsschutz zu erreichen, für alle Anwohner und alle weiteren Betroffenen ausgehebelt.
Dr. Otto Lüders, Sprecher des Vereins für Dorfentwicklung und Umweltschutz, hat dazu einen Brief an Bürgermeister Frank Prüße geschrieben:
Brief an Bürgermeister Prüße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Prüße,
die Stadt Lehrte hat, so wurde es jedenfalls von Herrn Baudezernent Bollwein verkündet, die Veröffentlichung des ,,AlDl-Bebauungsplanes“ in die Wege geleitet. Sodann, so weiter Herr Bollwein, werde es nicht lange dauern, bis die Baugenehmigung erteilt werde, diese sei fertig und liege bereits vor.
Es ist also beabsichtigt, in einer sicherlich einmaligen Aktion und in Zusammenwirken zwischen ALDI und der Stadt Lehrte die Rechte derjenigen einzuschränken, welche sich gegen den Bebauungsplan wenden, insbesondere im Rahmen eines beabsichtigten Normenkontrollantrages, denn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat bereits am 05.06.2008 entschieden, dass nach Erteilung einer Baugenehmigung ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Bebauungsplan im Sinne von $ 47 Abs. 6 VwGO nicht mehr möglich ist.
Die Handlungsweise der Stadt Lehrte führt zu der Annahme, dass die Veröffentlichung des Bebauungsplanes so lange zurückgehalten wurde, bis der Baugenehmigungsantrag von ALDI vollständig war und die Baugenehmigung erteilt werden kann.
Selbstverständlich ist nicht nur beabsichtigt, gegen den Bebauungsplan den Normenkontrollantrag zu stellen, sondern auch einen Nachbar-Widerspruch einzulegen gegen die erteilte Baugenehmigung und einen Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruches gemäß $ 80 Abs. 4 beziehungsweise $ 80 Abs. 5 VwGO zu stellen.
Diese offenbar beabsichtigte Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanes und der Erteilung der Baugenehmigung würde dazu führen, dass, bei einem Erfolg des Normenkontrollantrages beziehungsweise eines Erfolges des Widerspruches gegen die Baugenehmigung diese aufzuheben wäre. Bis dahin, und das ist offenbar das Interesse von ALDI, sind Fakten geschaffen, insbesondere zu Lasten von Natur und Umwelt. Vor Ort werden bereits Vorbereitungen zur Fällung von Bäumen und zur Beräumung des Baufeldes getroffen.
Eine spätere Aufhebung der Baugenehmigung würde nicht zur Wiederherstellung des Zustandes von Natur und Landschaft führen, der Schaden wäre auf lange Zeit irreparabel. Darüber hinaus würden immense Schadenersatzansprüche von ALDI gegenüber der Stadt Lehrte zu erwarten sein, womit ALDI ja schon seit langem ganz offen droht.
Wenn, wie dargestellt, im bewussten und gewollten Zusammenwirken zwischen dem Antragsteller einer Baugenehmigung und der Baugenehmigungsbehörde eine solche Situation herbeigeführt wird, dürfte wohl der Kommunale Schadenausgleich eine Eintrittspflicht für den der Stadt Lehrte entstehenden Schaden ablehnen. Dieses hätte zur Folge, dass die handelnden Personen, an erster Stelle der Bürgermeister und wohl auch der Baudezernent, persönlich gegenüber der Stadt Lehrte für den von ALDI geltend gemachten Schaden haftbar wären.
Ich werde den Kommunalen Schadenausgleich über diese beabsichtigte Vorgehensweise der Stadt unterrichten.
Ich habe mich wegen dieser beabsichtigten Vorgehensweise der Verwaltung ebenfalls an die Kommunalaufsicht der Region gewandt.
Ich übersende Ihnen in der Anlage den Entwurf des Normenkontrollantrages, welchen ich am Tage der Veröffentlichung des Bebauungsplanes bei dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einreichen werde.
Ich erwarte, im Sinne einer fairen und die Belange von Natur und Landschaft berücksichtigenden Abwicklung dieses Verfahrens und einer fairen Berücksichtigung der Interessen der Aligser Bürger, welche zum allergrößten Teil hinter dem Normenkontrollantrag stehen, eine Erklärung, wonach die Baugenehmigung der Firma ALDI nicht ausgehändigt wird, bevor nicht das Oberverwaltungsgericht über den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan entschieden hat.