MIT DER BRECHSTANGE . . .
INHALTSVERZEICHNIS:
Aligse Aldi Logistikzentrum: Mit der Brechstange
Die Planungen für das Logistikzentrum der Firma ALDI in Aligse ruhen, seit dem im März 2018 durch den Bau- und Verkehrsplanungsausschuss, den Ausschuss für Umweltschutz und Landschaftspflege sowie auch den Verwaltungsausschuss beschlossen wurde, dass das derzeitige Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht fortgesetzt werden soll.
Es wurde hierzu der folgende Beschluss gefasst:
,,Die Verwaltung wird aufgefordert, Verhandlungen mit der Firma ALDI mit folgendem Ziel aufzunehmen:
Es soll ein Verfahrenswechsel erfolgen, um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Die Firma ALDI soll hierzu die notwendigen Anträge stellen“.
Die Verwaltung der Stadt Lehrte unter Leitung des noch bis zum 31.10.2019 amtierenden Bürgermeisters Sidortschuk hat nun eine Beschlussvorlage (Nr. 126/2019) vorgelegt und versucht mit der Brechstange einen Beschluss herbeizuführen, dass nunmehr ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden soll.
Herr Sidortschuk als abgewählter Bürgermeister, sicherlich aber auch Herr Dr. Bodo Wichmann als zurückgetretener Fraktionsvorsitzender, wollen offenbar das Ende ihrer Karriere noch einmal mit einem ,,Paukenschlag“ garnieren.
Dabei enthält ihre Beschlussvorlage bewusst falsche Darstellungen der rechtlichen Situation in Bezug den mit der Firma ALDI abgeschlossenen sogenannten städtebaulichen Vertrag.
So heißt es in der Beschlussvorlage, die Stadt Lehrte setze sich möglichen Schadenersatzansprüchen der Firma ALDI aus wegen von der Firma ALDI fur die Stadt Lehrte erbrachter Planungsleistungen, sollte das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingestellt werden.
Fehlen eines Antrages der Firma ALDI
Die im Rahmen des Beschlusses der Ausschüsse des Rates der Stadt Lehrte geforderte Antragsstellung durch die Firma ALDI zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes existiert nicht.
Es gibt ein Schreiben der ALDI GmbH & Co. KG, Sievershausen, vom 26.09.2019, wo mehr oder minder lapidar erklärt wird, man schlage eine Umstellung des Verfahrens vor, diese Ausführungen würden je doch nur gelten vorbehaltlich einer weiteren juristischen Prüfung“.
Dieses ist, im rechtlichen Sinne, kein Antrag, welcher erforderlich ware, um mit der Aufstellung eines solchen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu beginnen. Unabhängig davon, müsste der Antrag jedoch von dem Vorhabenträger gestellt werden. Vorhabenträger ist derjenige, welcher beabsichtigt, später das Bauvorhaben in die Tat umzusetzen.
Dieses ist beileibe nicht die ALDI GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Sievershausen, sondern die ALDI lmmobiliengesellschaft GmbH & Co. KG, Herten. Diese ALDI lmmobiliengesellschaft hat auch den Entwässerungsplan bereits bei der Stadt Lehrte gestellt (solange noch das alte Bebauungsplanverfahren lief) und diese Gesellschaft hat auch die Grundstücke gekauft, welche sie benötigt, um das Bauvorhaben umzusetzen.
Das Schreiben der ALDI GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Sievershausen, ist rechtlich also kein Antrag im Sinne der gesetzlichen Vorschrift des § 12 BBauG.
Schadenersatzansprüche wegen Nichtfortführung des Bebauungsplanverfahrens
Die Ausführungen in der Vorlage der Verwaltung der Stadt Lehrte sind bewusst und vorsätzlich falsch und irreführend.
Ein städtebaulicher Vertrag gewährt unter keinen Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Aufstellung des Bebauungsplanes unterbleibt. Eine Gemeinde kann sich, dieses ergibt sich schon aus Art. 28 des Grundgesetzes, aber auch aus § 1 des Baugesetzbuches, nicht vertraglich dazu verpflichten, einen Bebauungsplan aufzustellen, denn dieses würde in das kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreifen, welches ausschließlich bei dem Rat liegt.
So heißt es in § 1 Abs. 3 BauGB:
„Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.“
Wenn kein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht, kann natürlich auch kein Schadenersatzanspruch entstehen, wenn ein Plan nicht aufgestellt wird.
Im Übrigen findet sich in jedem städtebaulichen Vertrag, wie dieser in der Vorlage genannt ist, eine Formulierung, welche lautet:
„Die Planungshoheit der Stadt wird durch den Abschluss dieser Vereinbarung nicht berührt.“
Die vorsätzlich falsche Darstellung des Sachverhaltes im Zusammenhang mit angeblichen Schadenersatzansprüchen von ALDI soll nur dazu dienen, die Öffentliche Meinung und offenbar auch die Willensbildung der Ratsmitglieder zu beeinflussen.
Ein undemokratisches und durchsichtiges Spiel, um wenige Stunden vor Beendigung der Amtszeit des jetzigen Bürgermeisters und ohne jedwede Diskussion im Vorfeld Fakten zu schaffen.
Die Bürgerinitiative wird alles tun, um den Erfolg einer solche Strategie zu verhindern.
Ratsmitglieder sollten sich gegen solche bewussten Falschinformationen wehren und sich juristisch zu verlässig informieren.
Die Entscheidung kann nur lauten:
,,Kein lndustriegebiet – auch nicht im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – in Aligse.“