Man mag es kaum glauben: ALDI legt den Entwurf eines Bebauungsplanes für das riesige Logistikzentrum in Lehrte-Nord vor. Einschließlich der Verkehrsanbindungen werden hierdurch 180.000 m² Acker- und Grünfläche zubetoniert.
Gegen diesen Entwurf des Bebauungsplanes wurden durch die Bürger weit mehr als 200 Einwendungen erhoben. Diese beschäftigen sich nicht nur mit den Themen Lärm und Verkehr, Erhalt von Natur und Landschaftsbild sowie dem Grundwasser, sondern auch mit rechtlichen Themen, z.B. der fehlenden Anhörung des Ortsrates und mit der Frage, ob es überhaupt rechtlich zulässig ist, dass eine riesige Fläche für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ausgewiesen wird, die Vereinbarung darüber, was hierauf gebaut werden darf, nämlich der Vorhaben- und Erschließungsplan, sich aber nur auf eine Teilfläche bezieht.
Was macht die Stadt Lehrte?
Sie schickt die Einwendungen an ALDI, damit diese von ALDI überprüft werden. Die Gutachten und Pläne, welche im Auftrag von ALDI erstellt wurden und die Grundlage des Planentwurfes sind, werden also von eben diesen Gutachtern und Planern geprüft.
In der Ratssitzung vom 28.04.2021 teilte Stadtbaurat Bollwein auf ausdrückliche Nachfrage mit, dass im Rahmen der anschließenden Überprüfung durch die Verwaltung kein weiterer Gutachter beauftragt werde. Das heißt, die Meinung von ALDI ist entscheidend.
Und sind Sie schon gespannt, was dabei herauskommen wird? ALLES IST GUT !!!
So also geht man mit den Einwendungen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger um.
Das ist eine Farce.
Jedes Ratsmitglied, das seine Aufgabe und Verantwortung ernst nimmt, steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Einwendungen und die Stellungnahmen von ALDI durch neutrale Sachverständige überprüft werden.
ALDI-Logistikzentrum: Das große ? 2. Bauabschnitt
War es nicht das Ziel der Umstellung des Planverfahrens, vorab genau zu wissen, was dort in Lehrte-Nord entstehen soll? Ziel nicht erreicht, denn:
Im 2. Bauabschnitt verstecken die Planer weitere Zumutungen, aber wenn man erst einmal den Fuß in der Tür hat…
Weshalb fragen unsere Ratspolitiker nicht hartnäckig nach?
Die Ausweisung eines Baugebiets im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan, der nur für eine Teilfläche (1. Bauabschnitt) die zulässige Bebauung regelt, ist gem. §12 des Baugesetzbuches rechtswidrig!