LKW-Verkehr in Aligse steigt um 9%!
Nachrichten aus dem Bau- und Verkehrsplanungsausschuss (08.02.21) und dem Ausschuss für Umweltschutz und Landschaftspflege (09.02.21)
- Der LKW-Verkehr durch Aligse wird durch das ALDI-Logistikzentrum (1. Bauabschnitt) um 9% steigen. (Verkehrsexperte Müller)
- Die vertraglich festgesetzten Höchstwerte für den LKW- und PKW-Verkehr werden von ALDI kontrolliert. (Planer Böttner: „Monitoring“ der Firma Aldi)
Fazit: Der Verursacher kontrolliert sich selbst.
- Auf Nachfrage wurden zu der Höhe der Vertragsstrafen bei Überschreitung der LKW-Fahrten keine Angaben gemacht.
- Das in Aligse geplante Logistiklager ist in Bezug auf das Volumen 3,3 mal so groß wie das Lager in Sievershausen.
Herr Gercke (Immobilienmanager, Fa. ALDI) zu der Frage, ob zukünftig andere Regionalgesellschaften geschlossen werden und deren Filialen zukünftig von Aligse aus beliefert werden:
„Eine Bereinigung des Logistiknetzes findet statt, das stimmt.“ Genauere Angaben könne er nicht machen.Fazit: Es handelt sich bei dem Logistikzentrum in Aligse also nicht um eine reine Umsiedlung im Stadtgebiet, sondern sehr wahrscheinlich um eine Neuansiedlung, die die Schließung benachbarter Regionalgesellschaften nach sich zieht.
- Die in dem Vorhaben- und Erschließungsplan enthaltene Abbildung (S. 7) ist irreführend. Sie zeigt eine Baumreihe, die das Logistikgebäude in Richtung Norden („Zur Kreuzeiche“) verdeckt.
Dazu der Umweltexperte Stegemann: Die Bäume haben „sehr schlechte Wuchsbedingungen“ in den Versickerungsmulden, in die sie gepflanzt werden. Die Abbildung zeigt ca. 30 Jahre alte Eichen (Höhe 13,5 m). Diese Größe werden die dort gepflanzten Bäume nicht erreichen. Es handele sich bei der Abbildung um eine „Klimaxdarstellung“. Die dort dargestellte Baumreihe könne qualitativ die Baum-Strauch-Reihe, die gefällt werden wird, nicht ersetzen. Das sei in der Bewertung und Berechnung für die Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt worden.
- Die Stieleichen an der Grenze zu HELMA und dem Verlagsgebäude der Fa. Beckmann werden durch das Setzen von „Punktfundamenten“ (Planer Böttner) für eine Lärmschutzwand auf einer Länge von 70 m (1. Bauabschnitt) bzw. 100 m (2. Bauabschnitt) in ihrer Entwicklung eingeschränkt.
Planer Böttner spricht von „nicht übermäßig beschädigtem Wurzelwerk“.
Fazit: Eine Schädigung der Bäume wird stattfinden, wie groß diese sein wird, bleibt offen.Anmerkung: Die Lärmschutzwand soll nicht das Dorf vor Lärm schützen, sondern das bestehende Recht auf „Betriebsleiterwohnen“ im benachbarten Gewerbegebiet sichern. Allerdings kann das durch die 5 m hohe Mauer nur im Erdgeschoss ermöglicht werden.